Sitzung: 22.03.2023 OR VIE/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0682/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrverein Vieselbach e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 750,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Maifeuers und zum Kauf eines Beamers zur Verfügung gestellt. Die beantragten Mittel können u.a. für Gebühren von Genehmigungen, für Speisen und Getränke bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.