Sitzung: 22.03.2023 OR VIE/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0661/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Gesangsverein Vieselbach e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Lindenfestes finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Flyer, für das Honorar des Musikers sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.