Sitzung: 20.02.2023 OR SWB/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0333/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.