Sitzung: 08.03.2023 StR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1990/22
01
Die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB werden für das
Sanierungsgebiet KRV420 „Innere Oststadt“ ausgeschlossen.
02
Die Landeshauptstadt Erfurt ersucht das Grundbuchamt, die
Sanierungsvermerke für die betroffenen Grundstücke zu löschen.
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