Sitzung: 08.03.2023 StR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0914/22
01
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes
LIN736 "Am Weiherweg"Â (Anlage
2)[1] in seiner Fassung vom 10.10.2022 und die
Begründung in der Fassung vom 10.10.2022 (Anlage 3)[2] werden gebilligt.
02
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes
und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
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