Sitzung: 22.02.2023 OR STO/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0365/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 11, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Garten-
und Friedhofsamt, finanzielle Mittel in
Höhe von 1.200,00 EUR zum Kauf und zur Aufstellung von drei Blumenkübeln zur
Verfügung gestellt.
Nicht
verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere
Beschlüsse wieder zur Verfügung.