Sitzung: 12.01.2023 OR ERM/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0022/23
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 12,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für gestalterische Maßnahmen
(u.a. Kauf Scheinwerfer, diverses Elektromaterial) im Zusammenhang mit der
Aufstellung eines Gedenksteines zur Ersterwähnung des Ortsteiles Ermstedt, dem
Tiefbau- und Verkehrsamt Abt. Straßenbeleuchtung, finanzielle Mittel i.H.v.
1000,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.