Sitzung: 03.11.2022 OR ERM/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2117/22
Beschluss
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei einer
Adventsveranstaltung, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für die kulturelle Umrahmung, Süßigkeiten
für Kinder, Deko- und Bastelmaterial, eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.