Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Spiel- und Sportgeräten für die Kinder der Grundschule Vieselbach sowie Ersatz- und Neubeschaffung von Plakaten zur Verkehrssicherheit des Schulweges in Vieselbach eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.