Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 16, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben,  finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf eines Roll-Up's mit der Aufschrift "Diese Maßnahmen werden unterstützt mit den Mitteln des Ortsteilrates" sowie des Wappens von Vieselbach/Wallichen verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.