Sitzung: 16.11.2022 StR/007/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1724/22
01
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, stellvertretend für den
Jugendhilfeausschuss beim Land Thüringen zu erfragen, wann und mit welchem
Ergebnis zuletzt auf Landesebene eine Prüfung der Kostenentwicklung im Bereich
der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 2 ThürKigaG stattgefunden hat.
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Land Thüringen über die
Höhe der Landespauschalen für die Kindertagesbetreuung nach § 25 ThürKigaG zu
verhandeln, mit dem Ziel, eine Anpassung der Pauschale an geänderte
Rahmenbedingungen bedingt durch steigende Nebenkosten zu erreichen.
03
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe ein
Zuschuss zu dem pauschal zu erstattenden Sachaufwand von 170 Euro gem.
Drucksache 0170/18Â in Folge der
Kostenentwicklung erfolgen könnte, um die Qualität der Kinderbetreuung im Rahmen
der Kindertagespflege zu gewährleisten und bestehende Bedarfe abzusichern.
04
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der ermittelte
Zuschuss aus dem Beschlusspunkt 03 als freiwillige Leistung aus den Mitteln des
Jugendhilfebereichs finanziert werden kann.
05
Über die Ergebnisse der Aufträge ist der Jugendhilfeausschuss bis spätestens Ende des ersten Quartals 2023 zu informieren.