Sitzung: 16.11.2022 StR/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1445/22
01
Die Stadtverwaltung Erfurt
erarbeitet Verbesserungsvorschläge, wie bei allen künftigen Neu- und
Ersatzpflanzungen von Bäumen optimale Standortbedingungen und damit deutlich
bessere Wachstumsvoraussetzungen für neue Bäume geschaffen werden können sowie
Verbesserungsvorschläge für Wuchsbedingungen des Bestandsgrüns. Diese
Vorschläge sind kooperativ und ämterübergreifend (insbesondere Stadtplanungs-,
Umwelt-, Garten- und Tiefbauamt) zu
erarbeiten. Die Vorschläge sind Mitte 2023 vorzulegen, ein erster Zwischenstand
ist Ende 2022 dem Stadtrat zu präsentieren.
02
Bei der Erarbeitung dieser
Verbesserungsvorschläge sind insbesondere die folgenden Aspekte zu prüfen und
zu gewichten:
a)
Bereitstellung
von ausreichend unterirdischem Wurzelvolumen – Ziel 20 – 30 m³, damit der Baum
seine Funktion erfüllen kann, sich standortgerecht und gesund entwickelt;
b)
Bereitstellung
von ausreichend oberirdischem Lebensraum entsprechend der Baumart zur
Einhaltung von Abständen bspw. zu Gebäuden und Straßen bzw. Abstimmung des
oberirdisch zur Verfügung stehenden Raums und der notwenigen Eigenschaften
hinsichtlich der Auswahl der Baumart bzw. Sorte;
c) Ausbildung
neuer Baumstandorte so, dass sie unterirdisch den maximal möglichen Wurzelraum
bieten, Wasser ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann und die
Oberfläche ggf. ohne Beeinträchtigung des Baumes belastbar ist und anfallendes
Regenwasser und ggf. auch Brauchwasser (aufbereitetes Grauwasser) nicht
ungenutzt abgeleitet wird;
d)
Mehr
Beachtung und Einfluss der grünen Infrastruktur bereits in der Bauleitplanung
bei Aufteilung des öffentlichen Raumes inkl. Nutzungen (Stichwort
Klimaanpassung, Hitze- und Hochwasserschutz);
e)
Umgang mit und ggf. Nutzung von anfallendem Oberflächenwasser prüfen,
bspw. nach dem Prinzip der "Schwammstadt" und dieses bereits ab der
ersten Planungsphase mitdenken;
f)
Schaffung von Wurzelkorridoren, als dauerhafte Tabuzone für graue
Infrastruktur – und damit Schaffung von zusätzlichen Lebenschancen für neue
Bäume;
g)
Etablierung der in der städtischen Baumschule aufgezogenen Bäume bei
Neupflanzungen;
h)
Prüfung und Berücksichtigung lokaler Klimaaspekte, etwa Durchlüftung von
Straßenzügen, Abstrahlung von Fassaden und Belägen u. v. m.;
i)
Allgemeine
standortverbessernde Maßnahmen in Planung und Bau einbringen, bspw. spezielle
Baumsubstrate, Bodenbelüftung,
Entsiegelung, Veränderung der Wasserableitung.
03
Die Stadtverwaltung treibt den
Flächenerwerb für Ausgleichspflanzungen sowohl im innerstädtischen Raum, als
auch im Ãœbergang zur Landschaft oder als Vernetzungsstruktur in der Feldflur
(Vegetationsinseln für Flora u. Fauna, Pocket Parks, Pflanzstreifen, u. v. m.)
vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen voran. Hier darf es sich
auch um kleinteilige Flächenaufkäufe handeln.
04
Die Stadtverwaltung unterbreitet zudem einen Vorschlag, wie im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sichergestellt werden kann, dass die Fristen bis zur Ãœbergabe von umgesetzten Maßnahmen an die Stadt Erfurt so verlängert werden, dass Pflanzungen tatsächlich als etabliert gelten können. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, wie eine hohe Qualität der Neu- und Ersatzpflanzungen sichergestellt werden kann. Â