Sitzung: 01.11.2022 OR BIS/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1799/22
Beschluss:
Entsprechend § 16
i. V.m.§19, Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister
oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben ,
finanzielle Mittel in Höhe von 9,60 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. zur Herbst/Winterbepflanzung der
Blumenkübel eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.