Sitzung: 21.09.2022 OR SUS/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1676/22
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Beamer sowie entsprechendes Zubehör) für die Ortsteilverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.