Sitzung: 26.09.2022 OR KER/006/2022
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Abweichend
von der geltenden Geschäftsordnung für Ortsteilräte wird die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung um die Aufnahme der Drucksache 0546/22 - Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) (derzeit Bestandteil der
nicht-öffentlichen Tagesordnung) beantragt.
Begründung:
Unter
Verweis auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 14.06.2021
– 3 ZKO 434/17 ist ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz gefasster
Beschlüsse zu heilen.
Der
bislang fehlerhafte Ausschluss der Öffentlichkeit im Rahmen der Befassung des
Ortsteilrates mit Stadtratsvorlagen wird durch eine Änderung des Paragraphen 2
Abs. 2a der GO auf den Weg gebracht und soll im dritten Quartal durch den
Stadtrat beschlossen werden.
Das
heißt, gemäß Paragraph 40 ThürKO gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit solange
keine Gründe im Sinne des Paragraphen 2 Abs. 2 Buchstabe b, c und d der
Geschäftsordnung für Ortsteilräte entgegenstehen.
Bis
zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung soll mit oben angeführtem
Beschluss die fehlerhafte Beteiligung geheilt werden.
2. Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Heimat- und Geschichtsverein Kerspleben e. V.
3.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Move it e. V. - Ausstattung und Trainingsgeräte
3.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Heimatverein Töttleben
3.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters - Graffiti-Workshop
Die
Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die
Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt
3.1. – 3.4. erweitert.