Sitzung: 15.09.2022 OR VIE/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1502/22
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss 0444/22 vom 30.06.2022 können die
zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entsprechend §17 (2a), Anlage 5
der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch für ein Unterhaltungsprogramm im
Rahmen der Vereinstätigkeiten eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist
gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.