Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Sachgebiet Ortsteilbetreuung, für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Geschirr sowie Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, zur Verfügung gestellt.