Sitzung: 18.07.2022 OR SCH/005.1/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1072/22
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Schmira e.V., zur Vorbereitung und
Durchführung eines Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm, zum Kauf von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.