Sitzung: 23.05.2022 OR SCH/004/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0762/22
Beschluss
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und
Durchführung der traditionellen Sommersonnenwendfeier, finanzielle Mittel
in Höhe von 2000,00 EUR zur VerfügungÂ
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung,
Rahmenprogramm, Präsente, Süßigkeiten für Kinder, Fackeln, Brennholz, Deko- und
Bastelmaterial und Kosten der GEMA eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.