Sitzung: 22.02.2022 OR GOT/002/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0230/22
Beschluss
Entsprechend
§ 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und
Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni
2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des
Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung
der Bestätigung des Haushaltes verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.