Sitzung: 15.11.2021 OR STO/008.1/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Entsprechend §
19(d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der Ortsteilbürgermeisterin oder einem
von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei den
Veranstaltungen Kinder- und
Seniorenweihnachtsfeier, des Weihnachtsmarktes sowie der "lebendiger Adventskalender",
finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Deko- und Bastelmaterial, Geschenke für
die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee, zum Kauf eines
Weihnachtsbaumes sowie für die kulturelle Umrahmung eingesetzt werden.
Die Ãœberreichung von
Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und
Senioren ist möglich.Â
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.