Sitzung: 11.11.2021 OR LIN/008/2021
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Bürgerverein Linderbach e. V. - mobile Zapfanlage
3.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Bürgerverein Linderbach e. V. - Zubehör Getränkezapfanlage
3.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Bürgerverein Linderbach e. V. -Weihnachtsbaum
3.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters - Kinderweihnachtsfeier
3.5. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationen - Ergänzungen (2)
3.6. Verwendung von Mitteln innerhalb des Deckungsringes
3.7. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung - Instandsetzung Fußboden
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. – 3.7. erweitert.