Sitzung: 02.09.2021 OR LIN/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1809/21
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i. V. m § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt 23 finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Ersatzbeschaffung) zur Verfügung gestellt.