Sitzung: 27.09.2021 OR SCH/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1713/21
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Feuerwehrförderverein Schmira e.V., für die malermäßige Instandhaltung des
ehemaligen Feuerwehrgerätehauses, 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zum Kauf von Farbe,
Pinseln und Zubehör eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.