Sitzung: 27.09.2021 OR SCH/007/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1711/21
Beschluss
Entsprechend §17 (2a), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Schmiraer-Carnevals-Verein e.V.
1500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
finanziellen Mittel können u.a. für die Ausstattung der Tanzgarden, Erneuerung
der Technik, zur Durchführung eines Vereinsfestes und den Kauf von Preisen und
Geschenken eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.