Sitzung: 27.09.2021 OR SCH/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1707/21
Beschluss
Entsprechend §17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Kirmesverein Schmira e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Oktoberfestes,
finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
musikalische Umrahmung, Werbungskosten und mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.