Sitzung: 14.09.2021 OR GOT/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1639/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein
der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung
des Adventssingens 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a.
für Dekorationsmaterial, und Honorar des Organisten eingesetzt werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.