Sitzung: 30.08.2021 OR SCH/006/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1463/21
Beschluss
Entsprechend §17(2a) i.V.m
§18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kirmesverein
Schmira e.V., vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, 160,00 EUR
zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten für die
Kinder sowie ein Rahmenprogramm eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.