Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1130/20
Beschluss
01
Es wird festgestellt, dass die
städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten östlichen Teil des
Sanierungsgebietes Innere Oststadt (TAS004 - Teilbereich 2) durchgeführt worden
ist. Die Begründung (Anlage 2) zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung
"Innere Oststadt" SA KRV420 für den östlichen Teilbereich - TB 2 (TAS004) wird gebilligt.
02
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Innere Oststadt im Teilbereich 2
(TAS004) gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.
03
Es wird festgestellt, dass die
städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten westlichen Teil des
Sanierungsgebietes Innere Oststadt (Teilbereich 1) noch nicht abgeschlossen
ist.
04
Die Sanierung nach Sanierungssatzung
"Innere Oststadt" ist in dem in Anlage 1.1 dargestellten westlichen
Teil des Sanierungsgebietes Innere Oststadt (Teilbereich 1) bis zum 31.12.2030
durchzuführen.
(red. Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2b
beigefügt.)