Sitzung: 21.07.2021 StR/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 7, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1134/21
Beschluss
01
Die unverzügliche Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens für die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem
Grundstück Dalbergsweg 2/2a der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 147, Flurstück
340/2 (5047 m²) und dem Flurstück 345/1 (16 m²) mit einer Laufzeit von minimal
25 und maximal 50 Jahren zu einem jährlichen Erbbauzins von 2%, demnach
jährlich mindestens in Höhe von 31.000
EUR (monatlich 2.583,33 EUR) sowie die Übertragung der sich auf den Flurstücken
befindlichen Gebäude zum Festpreis von 90.000,00 EUR mittels Exposé (Anlage 2)
wird beschlossen. Die 2% Erbpachtzins werden mit der vertraglichen
Festschreibung gemeinnütziger Ziele und Zwecke (wie bspw. kultureller-,
sozialer- und/oder Bildungsaufgaben) begründet.
02
Nach einer zweimonatigen Ausschreibung des
Objektes werden die eingegangenen Gebote durch die Stadtverwaltung entsprechend
den Bewertungskriterien ausgewertet und dem Stadtrat nach vormaligem Votum im
zuständigen Fachausschuss wird anschließend in einer separaten Drucksache eine
Empfehlung gegeben, anhand derer nach Vorstellung der Angebote und Bewerber der
Stadtrat über den Zuschlag entscheidet. Der Stadtrat ist nicht verpflichtet
dieser Empfehlung zu folgen und kann andere Prämissen zu seiner eigenen
Bewertung heranziehen. Erteilt der Stadtrat keinen Zuschlag ist ein neues
Verfahren zu initiieren.
03
Die Sicherung eines Vorkaufsrechtes am
Erbbaurecht zu Gunsten der Stadt, die Sicherung einer Option zum Herauslösen
der benötigten Fläche für die geplante Stadtbahnstrecke Puschkinstraße und die
Sicherung der multifunktionalen Nutzung mit einer Zweckbindung im
Erbbaurechtsvertag bzw. im Erbbaugrundbuch des Erbbauberechtigten werden
beschlossen.
04
Die Bewertungsmatrix ist dem zuständigen
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben bis zum
28.07.2021 vorzulegen. Hierbei ist auch der Aspekt der kulturellen bzw.
kulturwirtschaftlichen Nutzung des Gebäudeensembles signifikant zu gewichten.
Konzepte zur Misch- oder Teilnutzung einzelner Gebäudeteile sowie
Bietergemeinschaften sind zulässig.
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend des gültigen Stadtratsbeschlusses zur DS 0392/19 ein separates Interessenbekundungsverfahren für eine temporäre Zwischennutzung des Stadtgartens (Gebäude und Außenanlagen) bis zum Beginn der Bauarbeiten zu initiieren. Grundlage für das Interessenbekundungsverfahren ist eine temporäre kulturelle oder kulturwirtschaftliche Zwischennutzung des Stadtgartens.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 21a und 21b beigefügt.)