Sitzung: 09.06.2021 StR/004/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 1270/20
Beschluss
01
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes GIK017 "Gebiet zwischen Nordhäuser Straße, Demminer
Straße, Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen" (Anlage 2) in
seiner Fassung vom 18.01.2021 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen
Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2c1 beigefügt.)