Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Öffnungsstrategien und Perspektiven für Veranstaltungen der  Erfurter  Kulturszene und ihre Einrichtungen auf der Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom 22. März 2021 sowie den Möglichkeiten, welches das 4. Bevölkerungsschutzgesetz vom 23.04.2021 bei einer Inzidenz unter 100 bietet, zu entwickeln und aufzuzeigen.

 

02

Um die Hürden nach monatelanger Schließung für die Wiederöffnung in der Kultur so niedrig wie möglich zu halten, wird geprüft, mit welchen Maßnahmen die Stadt den Re-Start kultureller Angebote und der Kulturschaffenden  unterstützen kann.

 

03

Der Kulturausschuss gibt Vertreterinnen und Vertretern der Erfurter Kulturszene unter dem regelmäßigen öffentlichen Tagesordnungspunkt „Anhörung Erfurter Kulturszene“ die Gelegenheit, aktuelle Themen in die Ausschussdiskussion einzubringen. Die Themenvorschläge können bis spätestens drei Wochen vor der Ausschusssitzung beim Sitzungsdienst des Stadtrates formlos angemeldet werden.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorschläge des ENKL e. V. (Erfurter Netzwerk für kulturelles Leben in Erfurt) zu prüfen und gegebenenfalls alternative Vorschläge zu unterbreiten.

Berücksichtigt werden sollen dabei vor allem diese Punkte:

 

·         Aufstellung von klaren Richtlinien für die Planungssicherheit, wie beispielsweise umfangreiche Testungen und Prüfung des Einsatzes einer App u. a. zur Kontaktnachverfolgung

·         Prüfung des Vorschlags für 15 Sonderveranstaltungen Open Air und ein zusätzliches musikalisches Ereignis wie beispielsweise die Fete de la Musique

·         Einbindung der Kulturangebote und der Kulturschaffenden in das Erfurter Modellvorhaben "Shoppingwochende"

·         Bereitstellung von niedrigschwelligen Werbeflächen für Kulturakteure/-innen

·         Prüfung des Vorschlags, die Vergnügungssteuer für Clubs zu reduzieren von 20 auf 10 % – in Abgrenzung zu Spielhallen

·         Sperrstundenverkürzung für Openair Locations (einmal im Monat Ermöglichung von Angeboten über 22 Uhr hinaus) und realistische Vorgaben aus der Verwaltung bezüglich Schallschutzgutachten / Lautstärke

 

05

Die Ergebnisse sind dem Stadtrat spätestens bis zum Ende des 2. Quartals 2021 vorzulegen.