Sitzung: 09.06.2021 StR/004/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0772/21
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
Öffnungsstrategien und Perspektiven für Veranstaltungen der ErfurterÂ
Kulturszene und ihre Einrichtungen auf der Grundlage der
Bund-Länder-Beschlüsse vom 22. März 2021 sowie den Möglichkeiten, welches das
4. Bevölkerungsschutzgesetz vom 23.04.2021 bei einer Inzidenz unter 100 bietet, zu entwickeln und aufzuzeigen.
02
Um die Hürden nach monatelanger Schließung
für die Wiederöffnung in der Kultur so niedrig wie möglich zu halten, wird
geprüft, mit welchen Maßnahmen die Stadt den Re-Start kultureller Angebote und
der Kulturschaffenden unterstützen kann.
03
Der Kulturausschuss gibt Vertreterinnen und Vertretern der
Erfurter Kulturszene unter dem regelmäßigen öffentlichen Tagesordnungspunkt
„Anhörung Erfurter Kulturszene“ die Gelegenheit, aktuelle Themen in die
Ausschussdiskussion einzubringen. Die Themenvorschläge können bis spätestens
drei Wochen vor der Ausschusssitzung beim Sitzungsdienst des Stadtrates formlos
angemeldet werden.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Vorschläge des ENKL e. V. (Erfurter Netzwerk für kulturelles Leben in Erfurt)
zu prüfen und gegebenenfalls alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Berücksichtigt werden sollen dabei vor
allem diese Punkte:
·
Aufstellung von klaren Richtlinien für die
Planungssicherheit, wie beispielsweise umfangreiche Testungen und Prüfung des
Einsatzes einer App u. a. zur Kontaktnachverfolgung
·
Prüfung des Vorschlags für 15 Sonderveranstaltungen
Open Air und ein zusätzliches musikalisches Ereignis wie beispielsweise die
Fete de la Musique
·
Einbindung der Kulturangebote und der Kulturschaffenden
in das Erfurter Modellvorhaben "Shoppingwochende"
·
Bereitstellung von niedrigschwelligen Werbeflächen für
Kulturakteure/-innen
·
Prüfung des Vorschlags, die Vergnügungssteuer für
Clubs zu reduzieren von 20 auf 10 % – in Abgrenzung zu Spielhallen
·
Sperrstundenverkürzung für Openair Locations (einmal
im Monat Ermöglichung von Angeboten über 22 Uhr hinaus) und realistische
Vorgaben aus der Verwaltung bezüglich Schallschutzgutachten / Lautstärke
05
Die Ergebnisse sind dem Stadtrat spätestens
bis zum Ende des 2. Quartals 2021 vorzulegen.