Sitzung: 28.04.2021 StR/018/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 5, Enthaltungen: 9, Befangen: 0
Vorlage: 2168/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in
geeigneter Form einen „revolvierenden Bodenfonds“ z.B. im Sinne einer Sonderrücklage,
einzurichten.
02
Einnahmen aus der „Eigenheimrichtlinie“
sowie der „Erfurter Richtlinie zur Veräußerung städtischer Grundstücke und
Liegenschaften nach Konzept“ sind dem Fonds zur strategischen Bodenbevorratung
zuzuführen.