Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2455/20
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, EFM099 "Arche", 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 250) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 17.12.2020, als Satzung beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 12a bis 12d beigefügt.)