Sitzung: 11.11.2020 StR/007/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1633/16
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des
Grundstückes Heinrichstraße 87, Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 147, Flurstück
48/2 mit einer Größe von 281 m² mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger
öffentlicher Ausschreibung. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung
eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 %
Erbbauzins möglich sein.
02
Auf die Abgabe von Nutzungskonzepten wird
verzichtet, da bei der Vermarktung des Mehrfamilienwohnhauses kein besonderes
öffentliches Interesse besteht.
03
Der Stadtrat erklärt die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des
Kaufpreises und der Investition für dieses Grundstück.
04
Der Beschluss des Stadtrates Nr. 298/98, lfd. Nr. 25 der Anlage 1 vom
18.11.1998 (Heinrichstraße 87-Verkauf nach § 19 Investitionsvorranggesetz) wird
aufgehoben.
(red. Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen 3 beigefügt.)