Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Grundstückes Heinrichstraße 87, Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 147, Flurstück 48/2 mit einer Größe von 281 m² mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Auf die Abgabe von Nutzungskonzepten wird verzichtet, da bei der Vermarktung des Mehrfamilienwohnhauses kein besonderes öffentliches Interesse besteht.

 

03

Der Stadtrat erklärt die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investition für dieses Grundstück.

 

04

Der Beschluss des Stadtrates Nr. 298/98, lfd. Nr. 25 der Anlage 1 vom 18.11.1998 (Heinrichstraße 87-Verkauf nach § 19 Investitionsvorranggesetz) wird aufgehoben.

 

(red. Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlagen 3 beigefügt.)