Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Das städtebauliche Konzept mit der Variante 4 in seiner Fassung vom 05.06.2020 (Anlage 2) und das städtebauliche Konzept mit Variantenuntersuchung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des  Bebauungsplanes JOP721 "Ortsteilzentrum Johannesplatz" und dessen Begründung gebilligt.

 

02

Der Bebauungsplan JOP721 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes JOP721 "Ortsteilzentrum Johannesplatz" und dessen Begründung durchgeführt.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1c beigefügt.)