Sitzung: 24.09.2020 StR/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 2508/19
Beschluss
01
Das städtebauliche Konzept mit der Variante
4 in seiner Fassung vom 05.06.2020 (Anlage 2) und das städtebauliche Konzept
mit Variantenuntersuchung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des Bebauungsplanes JOP721 "Ortsteilzentrum
Johannesplatz" und dessen Begründung gebilligt.
02
Der Bebauungsplan JOP721 wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes JOP721
"Ortsteilzentrum Johannesplatz" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1c beigefügt.)