Sitzung: 24.09.2020 StR/006/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0737/20
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO),
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan KRV684 "Alter Posthof",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2; M 1:500) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 04.05.2020 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6d beigefügt.)