Sitzung: 02.07.2020 StR/005-01/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0705/20
Beschluss
01
Die Stadt Erfurt beteiligt sich als Partner des Deutschen
RegioPole-Netzwerks (siehe Drucksache 1690/14) auf der Grundlage des
Zuwendungsbescheides vom 09.03.2020 am Modellvorhaben des Bundes „Regiopolen
und Regiopolregionen für Deutschland“.
02
Dieses Modellvorhaben ist entsprechend des Projektantrags
(Anlage 2) und des Zuwendungsbescheides (Anlage 3) umzusetzen.
03
Mit der federführenden begünstigten Kommune Trier ist ein
Partnerschafts- und Weiterleitungsvertrag abzuschließen, mit dem die Einhaltung
der Bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid (Anlage 3) gegenüber der Stadt
Trier als Projektträgerin zugesagt wird. Damit wird die Stadt Trier als
Antragstellerin und für das Netzwerk federführend begünstigte Kommune von den
Verpflichtungen eines anderen Projektpartners im Deutschen RegioPole-Netzwerk
freigestellt.
04
Zur Deckung des Eigenanteils der Stadt Erfurt
an den förderfähigen sowie nicht förderfähigen Projektkosten des
Modellvorhabens „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland“ in Höhe von insgesamt
44.466 Euro sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2021 entsprechende
Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen für die Jahre 2021 bis 2023 im Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung zu bilden.
05
Für die Bearbeitung des Projektes ist entsprechend der bewilligten
Kosten- und Finanzierungsplanung des Zuwendungsbescheids Personal im Umfang
einer 0,5 Stelle (TVöD 13) für den Projektzeitraum von maximal 32 Monaten
einzustellen (es wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten ausgeschrieben, mit
der Option einer entsprechenden Verlängerung).
(red. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 3a und 3b beigefügt.)