Sitzung: 08.06.2020 OR SCH/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0998/20
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten der Bürgerhäuser sowie zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Jalousien, Akkustikabsorber, Leinwand), dem Fachamt, finanzielle Mittel i.H.v. 1500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.