Sitzung: 08.06.2020 OR STO/005/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0912/20
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. §§ 8, 11 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Fachamt finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden für die Ortsbildpflege / Grünflächenunterhaltung im Ortsteil Stotternheim (u.a. Erwerb von Müllgreifern) verwendet.