Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel können verwendet werden für u a.:

  1. Alarmmonitore, Alarmauswertungseinheiten (inklusive Zubehör),
  2. Holzkohlegrill entsprechend Verordnung über Lebensmittelhygiene für Veranstaltungen des Vereins,
  3. Ausrichtung der Einweihung des neuen Gerätehauses (für Geschenke, Präsente, Auszeichnungen, Speisen und Getränke).

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.