Sitzung: 02.06.2020 OR GOT/005/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0588/20
Beschluss:
Entsprechend § 18(b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St.
Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des
Adventssingens 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial, und Honorar des Organisten eingesetzt werden.