Sitzung: 02.06.2020 OR GOT/005/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0587/20
Beschluss:
Entsprechend
§ 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein
der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung
von einem Orgelkonzert im Jahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial
und Honorar eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.