Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung von einem Orgelkonzert im Jahr 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial und Honorar eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.