Sitzung: 05.03.2020 StR/001-01/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 1415/19
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12
Abs. 2 BauGB vom 16.08.2019 für das Vorhaben "Hotel am Gothaer
Platz" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für den Bereich nordöstlich des Gothaer Platzes soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan BRV731 "Hotel am Gothaer Platz" aufgestellt werden. Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Geltungsbereiches
(Anlage 2) umgrenzt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele
angestrebt:
- Schaffen der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotelkomplexes mit ergänzenden
Dienstleistungsangeboten,
- Schaffen der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Stärkung der
Nahversorgung im Quartier,
- Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung von Art und Maß der baulichen
Nutzung,
- Festsetzung einer neuen Bauflucht zur
Raumbildung entlang der neuen Erschließungsstraße,
-
Sicherung
der notwendigen Flächen für den ruhenden Verkehr, für Fahrradstellplätze und
Stellplätze für E-Mobilität,
- Architektonische Gestaltungsvorgaben für
das Gebäudeensemble,
-
Berücksichtigung der Prinzipien des
ökologischen, energieeffizienten und klimagerechten Bauens,
- Sicherung ausreichender begrünter,
qualitätvoller Freiflächen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des förmlich
festgelegten Sanierungsgebiets BRV468 "Brühl" gebietsbezogen
konkretisiert werden.
03
Die Grundzüge der
Wettbewerbsauslobung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV731 "Hotel am
Gothaer Platz" gemäß Anlage 3 werden beschlossen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1a und 1b beigefügt.)