Sitzung: 11.03.2020 StR/002/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2182/19
Beschluss
Der
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom
09.07.2019 für das Vorhaben Neubau von Einfamilienhäusern im Bereich des
Eselsgrabens in Schmira auf den Flurstücken 196/2, 412/197 und 413/197 der Flur
3, Gemarkung Schmira, wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgelehnt.