Sitzung: 12.09.2019 OR TIE/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Für die Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus werden dem Amt für Grundstücks- und
Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 5.000,00 EUR gem. § 8 i.V.m. §
4 Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.