Sitzung: 18.09.2019 OR STO/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1713/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 2165,80 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb von Stühlen) zur Verfügung gestellt.