Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 3500,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Fahr- und Gehbahnbereich bereitgestellt.

 

Prioritäten:

·         Fortführung Gehbahn am Teich (Gamstädter Landstr./ Amtmann-Wincopp-Str.)

·         Gehbahn "Nessegrund 1-9"