Sitzung: 05.09.2019 OR ERM/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1763/19
Beschluss
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der
Kinder-Â und Seniorenweihnachtsfeier
sowie des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zu
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastelmaterial, Geschenke für die
Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines
Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.