Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1093/19
01
Für den Bereich
Löbervorstadt „Südlich Schillerstraße/ Am Stadtpark – Braugoldareal“ soll gemäß
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan
geändert werden (Anlage 1).
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 38 für den Bereich Löbervorstadt „Südlich
Schillerstraße/ Am Stadtpark – Braugoldareal“ in seiner Fassung vom
11.06.2019(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung und dessen Begründung sind nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.